Barbara Scherrmann jetzt Heilpraktikerin!

23.05.2016

 

Nach bestandener Prüfung beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist Barbara Scherrmann ab sofort  Heilpraktikerin.

Weitere Informationen

Mit  bestandener Prüfung ist Barbara Scherrmann nun berechtigt, gemäß Heilpraktikergesetz, Heilkunde auszuüben. Nach der immer noch sehr unübersichtlichen Rechtslage was die Ausführung von osteopathischen Behandlungen angeht, war dieser Schritt notwendig geworden um Rechtssicherheit  in allen Behandlungssituationen zu erlangen. 

 

Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit  zur Feststellung , Heilung oder Linderung von Krankheiten , Leiden oder Körperschäden beim Menschen.