Nun auch Maskenpflicht in der Heilmittelpraxis

03.06.2020

Sehr geehrte Patienten,

für Gaststätten und andere Betriebe werden die Corona Schutzmaßnahmen gelockert, für Heilmittel und Arztpraxen (im übrigen auch Zahnarzt )  werden diese verschärft. Seit dem 30.05.2020 gilt auch  bei uns: Maskenpflicht für alle Besucher, Mitarbeiter und  Patienten. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder bis 6 Jahre. 

Bleiben SIe gesund!

Weitere Informationen

Richtigerweise werden die Coronaschutzmaßnahmen in vielen Bereichen des täglichen Lebens glockert. So gab es bisher auch in Arztpraxen , Krankenhäuser und ähnlichen Einrichtungen keine Mundschutzpflicht. Nun das alles besser wird, ist die Mundschutzpflicht auch in den Heilmittelpraxen angekommen, also künftig :  Nur mit Mundschutz  zum Physio und zum Zahnarzt!

Bleiben Sie gesund.