Antworten auf die meist gestellten Frage

Was muss ich tun wenn ich Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie in Anspruch nehmen möchte?
Der Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt oder Facharzt (auch Zahnarzt, Frauenarzt oder andere Fachärzte). Er kann bei Bedarf die Therapie verordnen und diese wird dann von der Krankenkasse bezahlt.

Was muss ich tun wenn ich ein Heilmittelrezept bekommen habe?
Umgehend Behandlungstermine vereinbaren, denn die Rezepte haben nur eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist muss mit der Behandlung begonnen werden.

Darf die Behandlung unterbrochen werden?
Die Behandlungen darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.

Was muss ich tun, wenn ich einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte baldmöglichst bei uns absagen und umdisponieren. Kann der Termin nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagt werden, müssen wir Ihnen den Ausfall leider in Rechnung stellen. Je nach Art der Behandlung beträgt die Ausfallgebühr zur Zeit zwischen 15 und 25 Euro für jeden ausgefallenen Termin.

Dürfen Zahnärzte und Kieferorthopäden auch Logopädie und Physiotherapie verordnen?
Ja, Zahnärzte dürfen auch Heilmittel verordnen, sofern das zu Lösende Problem in deren Bereich fällt. (Mund, Kiefer, Gaumen etc.)

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?
Zu Behandlungen im Bereich Krankengymnastik bringen Sie bitte bei der ersten Behandlung ein großes Handtuch mit. Dieses können Sie dann während der Dauer der Behandlung bei uns einlagern. Im Bereich Ergotherapie und Logopädie brauchen Sie nichts spezielles mitzubringen.

Kann ich die Therapie auch selbst bezahlen, wenn der Arzt keine Verordnung mehr ausstellt?
Ja das ist möglich. Bitte sprechen Sie mit uns über die anfallenden Kosten.

Werden alle aufgeführten Leistungen von der Krankenkasse bezahlt?
Nein. Einige der Therapieformen werden von der Krankenkasse nicht bezahlt. Ob eine Therapie von der Kasse bezahlt wird, sehen sie in der Erläuterung. (Einfach die Therapie anklicken)

Muss ich einen Eigenanteil für die Behandlung bezahlen?
Grundsätzlich ja. Für jedes Rezept müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen 10 Euro plus 10 % des Rezeptwertes Eigenanteil bezahlen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Rezeptgebühr befreit. Andere Patienten können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen, bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, das wir zur Zeit aufgrund der Veränderten Zulassung im Bereich Physiotherapie keine Patienten der IKK Classic auf Kassenkosten behandeln können. Füe diese  Versicherten besteht selbsverständlich die Möglichkeit die Behandlung auf Selbstzahlerbasis durchzuführen.